
Wir beraten Sie bei Unternehmenszusammenschlüssen, bei Umwandlungen sowie bei Käufen oder Verkäufen (M&A) und Management-Übertragungen (MBO, MBI). Wir erstellen die dazu notwendigen Verträge und führen die Verhandlungen.
Bei Unternehmensgründungen erstellen wir Gesellschafterverträge, holen die nötigen behördlichen Genehmigungen ein und helfen bei der Ermittlung der vorteilhaftesten Unternehmensform, sowohl aus rechtlicher als auch steuerlicher Sicht.
Im Bereich Kapital- und Finanzrecht beraten wir in allen Fragen der Unternehmensfinanzierung, begleiten Sie bei Bankverhandlungen und helfen bei der Auswahl von Investoren.
Im Bereich Handelsrecht erstellen wir internationale Kauf- und Lieferverträge und helfen bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen im Ausland. Wir beraten Sie bei Leasingverträgen und besonderen Vertriebsorganisationsformen wie Franchising.
Unternehmern bieten wir auch eine rechtliche Beratung in privaten Belangen, insbesondere zu Immobilien und familien- und erbrechtlichen Fragen.
